Ohrenkorrektur

Die Korrektur von abstehenden Ohren ist die am meisten durchgeführte Ohrenkorrektur (Otoplastie). Diese Operation wird meist bei Kindern in einem Alter von bis zu 14 Jahren durchgeführt. Oft werden die Kosten hierfür noch von der Krankenkasse getragen.

Die Ohrenkorrektur (auch Otoplastie oder Ohrenanlegen genannt Ital. Begriff Correzione di inestetismi delle orecchie) wird in der Regel ambulant in Lokalanästhesie oder im Dämmerschlaf durchgeführt. Selten hingegen wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt. Bei der Behandlungen können verschiedene Operationsarten durchgeführt werden, die wiederum unterschiedlichste Vor- und Nachteile besitzen. Welche Technik bei der individuellen Ausgangslage angewendet wird, bespricht der behandelnde Facharzt in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Hier gilt es zu beachten, dass im Falle von Komplikationen und/oder Nachbehandlungen bei einer aus ästhetischen Gründen durchgeführten Ohrenkorrektur (auch Otoplastie oder Ohrenanlegen genannt), die Krankenkassen die Kosten für die medizinisch notwendigen Behandlungen nicht mehr im vollen Umfang übernehmen. Das damit verbundene finanzielle Risiko für den Patienten kann durch den Abschluss der safe4beauty Folgekostenversicherung aufgefangen werden.

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